Das Konditionenkartell „Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke“ ist ein noch nach alter Rechtslage vom Bundeskartellamt genehmigtes und ins Kartellregister (Bd. VI, Heft 50) eingetragenes Kartell. Zweck des Konditionenkartells ist die Aufstellung und Einhaltung einheitlicher Bedingungen für die Lieferung von Fugenkonstruktionen für Fahrbahnübergänge und Lager für Brücken und sonstige Bauwerke durch die Mitglieder. Diese Bedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mitgliedsfirmen des Konditionenkartells „Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke (FLB)“ festgehalten und können per Download eingesehen werden.
Kartell-Treuhänder:
Dr. Ludwig von Zumbusch
Mitgliedsfirmen:
- BT-Bautechnik GmbH
- Jannasch GmbH & Co. KG Brückenausrüstungen
- Mageba GmbH
- Maurer SE
- Schreiber Brücken-Dehntechnik GmbH
- STOG GmbH
Ansprechpartner:
1. Vorsitzender
Michael Schmidberger |
2. Vorsitzender Holger Redecker |
Download Kartellbedingungen (gültig ab 2018): FLB Kartellbedingungen 20180801