Am 03.01.1974 wurde in Frankfurt/Main
die Vereinigung der Hersteller von Fahrbahnübergängen und Lagern
für Bauwerke (VHFL) gegründet. Zwecke der Vereinigung sind:
- Förderung der technischen
Zusammenarbeit und des technischen Erfahrungsaustausches der Mitgliedsfirmen;
- Technische Beratung der Bauaufsichtsbehörden
hinsichtlich der behördlichen Zulassungsverfahren;
- Beratung des Deutschen Normenausschusses
für die Herausgabe von technischen Normen auf dem Gebiet der Fahrbahnübergänge
und der Lager für Bauwerke;
- Ausarbeitung und Einführung
gemeinsam geltender Liefer- und Haftungsbedingungen für Fahrbahnübergänge
und Lager für Bauwerke;
- Erarbeitung gemeinsamer Vorschriften
und Durchführung von Maßnahmen zur gemeinschaftlichen Güterüberwachung;
- Gründung und Aufrechterhaltung
des Konditionenkartells Fahrbahnübergänge und Lager für
Bauwerke (FLB) - sh. hierzu auch den Link Konditionkartell
FLB.
Beim Bundesminister für Verkehr,
Bau und Wohnungwesen finden sog. Jahresgespräche statt, bei denen über
akutelle Themen aus dem Bereich Brückenbau gesprochen werden wie z. B.:
- die TL/TP-FÜ (Technische
Liefer- und Prüfvorschriften für Fahrbahnübergänge);
- Einführung der europäischen
Lagernorm;
- Einbau von Bauwerkslagern (sh.
hierzu auch den Link Schulung
Lagereinbau);
- Änderungen bei den ZTVs (Zusätzliche
Technische Vorschriften), die z. B. den Ingenieurbau, den Korrosionsschutz
etc. betreffen.
Zudem steht die VHFL in ständigem
Kontakt mit unter anderem
- der BASt (Bundesanstalt für
Straßenwesen, Bergisch-Gladbach),
- dem DIN (Deutsches Institut für
Normung, Berlin),
- dem DIBt (Deutsches Institut für
Bautechnik, Berlin),
- der EOTA (European Organisation
for Technical Approvals) etc.,
um die Normungstätigkeit für
Fahrbahnübergänge und Brückenlager auf nationalem und internationalem
Gebiet mit zu gestalten.
Download Statuten: VHFL
Satzung.pdf