Da
die Gründung einer eigenen Gütegemeinschaft für den kleinen Kreis
der Hersteller von Fahrbahnübergängen und Lagern wirtschaftlich nicht
möglich gewesen wäre, wandte sich die VHFL an die GKS (Gütegemeinschaft
Konstruktiver Stahlbau e.V.) zwecks Mitgliedschaft und dem damit verbundenen Erwerb des RAL-Gütezeichens:
Die Gütegemeinschaft Konstruktiver Stahlbau e.V. fordert von ihren Mitgliedsfirmen die Einhaltung eines über dem Durchschnittsniveau liegenden Qualitätsstandard. Dafür wurden für alle betreuten Produktgruppen eigene spezifische Güte- und Prüfkriterien festgelegt, die vom RAL genehmig und anerkannt wurden. Dies sind die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten und die Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für
Um einen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, unterziehen sich die Mitglieder der Gütegemeinschaft Konstruktiver Stahlbau e.V. freiwillig einer jährlichen Fremdüberprüfung durch unabhängige, erfahrene Sachverständige. Die Überprüfung behinhaltet:
Das wichtigste ist jedoch die Überprüfung von Produktion und Montage auf fach- und normgerechte Herstellung und maßgenaue Verarbeitung sowie die Kontrolle von
Auch die Kompetenz der eingesetzten Gütebeauftragten wird kontrolliert.
Folgende VHFL-Mitglieder sind zwischenzeitlich Mitglieder bei der GKS und dürfen das RAL-Gütezeichen tragen: