Das Konditionenkartell "Fahrbahnübergänge und Lager für Bauwerke" mit Sitz in München ist vom Bundeskartellamt Berlin genehmigt und im Kartellregister (Bd. VI, Heft 50) eingetragen. Zweck des Konditionenkartells ist die Aufstellung und Einhaltung einheitlicher Bedingungen für die Lieferung von Fugenkonstruktionen für Fahrbahnübergänge und Lager für Brücken und sonstige Bauwerke durch die Mitglieder. Diese Bedingungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mitgliedsfirmen des Konditionenkartells "Fahrbahnübergänge und Lager für Brückenbauwerke (FLB)" festgehalten und können per Download eingesehen werden.

 

Kartell-Treuhänder:
Herr Dr. Ludwig von Zumbusch

 

Download Kartellbedingungen (gültig ab 1.1.2011): einseitig, mehrseitig